Mittelstand
Mittelstand ist im deutschsprachigen Raum nach Definition des Bonner Instituts für Mittelstandsforschung durch die Einheit von Eigentum und Leitung definiert. Ob ein Unternehmen zum Mittelstand gezählt wird, hängt also nicht von seiner Größe ab, sondern von qualitativen Merkmalen.
Die Abgrenzung von großen Unternehmen kann auf Basis der Umsatzhöhe, der Bilanzsumme oder der Anzahl der Beschäftigten erfolgen. Das Gabler-Wirtschaftslexikon definiert Mittelstand quantitativ als Unternehmen mit einem Jahresumsatz zwischen 1 und 50 Mio. Euro oder mit 10 bis 499 Beschäftigten, betont aber auch die Einheit von Eigentum und unternehmerischer Verantwortung als charakteristisches Merkmal. Oft handelt es sich um Familienunternehmen. Die Unternehmensführung ist an allen unternehmerisch wichtigen Entscheidungen beteiligt.
Unternehmen mit mehr als 500 Beschäftigten oder mehr als 50 Millionen Euro Umsatz werden dennoch zum Mittelstand gezählt, wenn bis zu zwei natürliche Personen oder Familienangehörige mindestens 50 % der Anteile des Unternehmens halten und der Geschäftsführung angehören.
Die Begriffe Mittelstand, Familienunternehmen, Eigentümerunternehmen und familiengeführte Unternehmen werden als Synonyme betrachtet. Eng verwandt sind die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), abgeleitet von der englischen Bezeichnung small and medium-sized enterprises (SME). Die Abgrenzung der KMU von Großunternehmen erfolgt aufgrund rein quantitativer Kriterien wie Jahresumsatz (≤ 50 Millionen EUR) und Beschäftigtenzahl (≤ 500 Mitarbeiter).

